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Musikindustrie RIAA veröffentlicht ihre Schnüffelmethoden
Do 28.08.2003 um 14:05
Redakteur: Ronny

Durch Unterlagen, die die RIAA bei einem Gerichtsverfahren in Washington eingereicht hat, sind nun ihre Methoden zum Aufspüren von Internet-Piraten preisgegeben wurden.

Laut diesen Unterlagen benutzt die RIAA die digitalen Fingerabdrück des früheren Napster-Services, allgemein bekannt als Hash-Werte. Diese können Auskunft darüber geben, ob eine MP3-Datei von einer unerlaubten Quelle heruntergeladen wurde. Außerdem nutzt die der Verband der Musikindustrie auch "Metadata-Kennzeichnungen" um versteckte Anhaltspunkte zur Erstellung der Datei zu erhalten.

Momentan versucht die RIAA auch eine einstweilige Verfügung durchzusetzen um an die Nutzerdaten einer "noch" anonymen Kazaa-Userin aus Brooklyn, New York, zu kommen.
Laut einem Bericht der BBC versucht die Userin "Nycfashiongirl" ihre Anonymität zu bewahren. Man wirft ihr vor insgesamt mehr als 900 Songs von Michael Jackson, den Rolling Stones, U2 und anderen zum illegalen Download angeboten zu haben. Ebenfalls soll sie auch über 200 andere Dateien, wie den Film "Pretty Woman" angeboten haben.

Mit den digitalen Fingerabdrücken, den Hash-Werten, die auch das FBI nutzt, könne die RIAA unterscheiden, ob eine Datei von einer legalen Quelle stammt oder aus dem Internet heruntergeladen wurde. Dank dieser Methode ist es möglich, die über Napster vertriebenen Dateien bis Mai 2000 zurückzuverfolgen. Die RIAA wirft "Nycfashiongirl" vor, dass ihre verbreiteten Dateien von Napster stammen, über den Anwalt hat die Userin aber erklären lassen, dass die von ihr angebotenen MP3-Dateien von selbst gekauften CDs stammen würden.

Die RIAA versucht nun die Identitäten von über 1300 P2P-Nutzern über deren ISPs (Internetprovider) ausfindig zu machen, den Usern drohen Strafen zwischen 750 und 150.000 Dollar.




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