Ab dem Freitag, 13. Februar 2004 werden die Bezeichnungen eMule und eDonkey öffentlich eingetragene Markenzeichen. Dies hat zur Folge, dass die Betreiber der Website emule.de bereits eine Unterlassungserklärung der Markeninhaber in den Briefkasten bekommen haben.
Die Münchener Anwaltskanzlei Gravenreuth & Syndikus hatte die Marken im April 2003 im Auftrag von Firstway Medien beantragt. Das deutsche Patentamt hat ihres Amtes gewaltet, und die beiden Wörter als Markenzeichen eingetragen.
Die Inhaber von emule.de wollen nun die Löschung des Markennamens beantragen. Aufgrund einer wahrscheinlichen Gerichtsverhandlung werden jetzt schon auf der Website Spenden gesammelt.
Quelle
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