Die "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK) hat dem EgoShooter-Spiel Doom 3 die Einschätzung "Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 Jugendschutzgesetz" erteilt.
Somit ist für Publisher Activision die Möglichkeit gegeben, die ungekürzte US-Fassung auch in Deutschland zu vertreiben ohne eine Indizierung befürchten zu müssen.
Mit der Einschätzung der USK ist ein Verkauf an Minderjährige nicht gestattet. Einen genauen Veröffentlichungstermin von Doom 3 gibt es bisher noch nicht.
Somit ist für Publisher Activision die Möglichkeit gegeben, die ungekürzte US-Fassung auch in Deutschland zu vertreiben ohne eine Indizierung befürchten zu müssen.
Mit der Einschätzung der USK ist ein Verkauf an Minderjährige nicht gestattet. Einen genauen Veröffentlichungstermin von Doom 3 gibt es bisher noch nicht.
Quelle
14.08.05
12.07.04
28.11.03
30.10.03
22.06.03