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Doom 3 - Keine Jugendfreigabe, mögliche Indizierung verhindert
Di 06.07.2004 um 17:54
Redakteur: Ronny
Die "Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle" (USK) hat dem EgoShooter-Spiel Doom 3 die Einschätzung "Keine Jugendfreigabe gemäß § 14 Jugendschutzgesetz" erteilt.

Somit ist für Publisher Activision die Möglichkeit gegeben, die ungekürzte US-Fassung auch in Deutschland zu vertreiben ohne eine Indizierung befürchten zu müssen.

Mit der Einschätzung der USK ist ein Verkauf an Minderjährige nicht gestattet. Einen genauen Veröffentlichungstermin von Doom 3 gibt es bisher noch nicht.






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