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Ronny
16.06.2005 17:44

Erste Schaetzung: nicht neugestartet...


zur Version: glaube ne 2.7er oder so war ganz gut.


bye Ron

Thomas
16.06.2005 17:08

irgend ne versionsempfehlung?
p.s.: bei mir kommt die fehlermeldung: cannot connect to the driver

Ronny
16.06.2005 16:41

wobei von net-peeker aeltere versionen irgendwie besser funktionieren...bei den neueren kannste allerdings detaillierter die applikationen "drosseln" ... waehrend aeltere  ressourcenschonender den up- bzw. downloadhahn kompletter programme dezimieren koennen.

bye Ron

antifa
16.06.2005 14:30
Gomez,16.06.2005 12:47 schrieb:

Schön kannst du nähers erklären? laugh


ne externe Begrenzung des Speeds für einzelne Programme, zum Beispiel mit
-->Linktitel:
-->Linktitel: http://www.net-peeker.com/ (Links sind aus rechtlichen Gründen nicht klickbar)
-->Link: 'http://www.net-peeker.com/'
(Links sind aus rechtlichen Gründen nicht klickbar)
-->Link: 'http://www.net-peeker.com/'

Gast_@ndi_*
16.06.2005 12:55

Danke bestens.

*SwissRuleZ*

Gomez
16.06.2005 12:47

Bei "Tauschboersen" waere es also fuer dich sehr wichtig, nen bandwiththrottle einzusetzen (gibbets einige Software aus dem Sektor) - da muesstest dann deiner Tauschboerse nur 100Byte Upload freigeben ... oder halt mit anderer Software die Sache so verstuemmeln, dass keine Daten geshared werden. (Upload eines deiner Downloads = Verbreitung = nicht legal).

Schön kannst du nähers erklären? laugh

Ronny
15.06.2005 23:00

Bei "Tauschboersen" waere es also fuer dich sehr wichtig, nen bandwiththrottle einzusetzen (gibbets einige Software aus dem Sektor) - da muesstest dann deiner Tauschboerse nur 100Byte Upload freigeben ... oder halt mit anderer Software die Sache so verstuemmeln, dass keine Daten geshared werden. (Upload eines deiner Downloads = Verbreitung = nicht legal).

bye Ron

Koksi
15.06.2005 21:21

Kurz und knackig:
- Das Runterladen für den Privatgebrauch ist legal!
- Das Anbieten (Uploaden) von urhebergeschützten Dateien jeglicher Art ist illegal!

@ndi
15.06.2005 18:02

So, hab wieder mal ne frage

Also zuerst mal: ich kome aus der schweiz! tongue
Ich frage kurz und knapp: Darf ich urheberrechtliche Musik
in der Schweiz herunterladen? Ich dachte bis jetzt, dass
sei illegal, aber heute hat ein Kollege gesagt, dass seie nicht
so, was ich allerdings bezweifle.

GREEZ