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Guest
03.04.2005 12:26
Guest,3.04.2005 04:24 schrieb:

Würde sagen das es erlaubt ist die Namen der Schauspieler und der Filme zu nehmen, da das Spiel ja nicht im Laden erhältlich ist sondern eine Freeware und sich die Programmierer damit nicht bereichern wollen,

Ob mit der Sache kommerzielle Absichten verfolgt werden oder nicht, ist für die Frage einer Urheberrechtsverletzung völlig unerheblich.

Allerdings bezweifle ich, dass Filmtitel urheberrechtlich geschützt werden können. Ich denke das ist wenn dann eher Markenrecht.

Bzgl. der Schauspielernamen ist höchstens das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Schauspieler betroffen.

also damit und mit dem Namen kein Geld machen, ist wie mit Raubkopien, wenn du einen Film aus der Videothek leist und ihn dann zuhause mit freunden schaust kann dir keiner was aber wenn du ihn in einem großen saal oder sonstwo schaust wo du geld dafür nimmst das man ihn sehen darf ist das eine Urheberrechtsverletzung,

man Hinkender Vergleich

lg
Florian

Guest
03.04.2005 05:24

Würde sagen das es erlaubt ist die Namen der Schauspieler und der Filme zu nehmen, da das Spiel ja nicht im Laden erhältlich ist sondern eine Freeware und sich die Programmierer damit nicht bereichern wollen, also damit und mit dem Namen kein Geld machen, ist wie mit Raubkopien, wenn du einen Film aus der Videothek leist und ihn dann zuhause mit freunden schaust kann dir keiner was aber wenn du ihn in einem großen saal oder sonstwo schaust wo du geld dafür nimmst das man ihn sehen darf ist das eine Urheberrechtsverletzung,wenn du nicht bei der Firma angerufen hast und dir eine zustimmung der firma geholt hast, und das kann bis zum Gericht gehn, beim Copyright geht es hauptsächlich darum das du mit bestimmten sachen Geld machst die mit dem Produkt zutun haben, wenn du in TVGigant z.b. den ganzen Film sehn könntest und dieses Produkt dann verkaufst beim Mediamarkt aber nicht die Filmrechte hast ist die folge Anklage wenn du pech hast.

menthon
18.03.2005 19:07

Natürlich muss man eure Meinung akzeptieren aber wie gesagt so lange es eine Fans kreierte richtige Datenbank dann zum Download gibt, sind doch alle gluecklich oder etwa nicht?

Froschkoenig84
18.03.2005 18:01

Ich werde demnächst mal alle halbwegs bekannten, existierenden Produzenten und Filmfabriken in einer Liste zusammenschreiben und dann können wir ja mal kollektiv bei den Presse-Stellen nachfragen, ob oder unter welchen Voraussetzungen sie denn mit einer Spielidee im Stil von MadTV einverstanden wären.

Ich bleibe aber dennoch bei den humorvoll abgeänderten, *räusper* ich meinte, bei den total zufällig ähnlichen Filmtiteln. - Ich finde es mit Humor einfach etwas lustiger.

Ritschl
15.03.2005 13:22

Also ich hatte vor etwa einem Jahr mal mit "Constantin" telefoniert und gemailt und die meinten nur, dass sowohl die Filmtitel, als auch die Namen der Schauspieler rechtlich geschuetzt sind.

Da es nicht wie bei einem Fussballgame eine Komplettlizens gibt, wurde mir von Seiten Constantins gesagt, dass man fuer jeden Filmtitel und Schauspieler einzeln anfragen muesste, was ja nun wohl der absolute Schwachsinn wäre.

Vielleicht ist auch das der Grund, dass seit Jahren kein wirklich bedeutender MadTV Nachfolger erschienen ist, weil die rechtliche Sache doch sehr schwammig ist. Es ist da wirklich am einfachsten bei TVG die Namen zu verfremden und anschließend per Fansite wieder herzustellen.

Cya, Ritschl

Ronny
14.03.2005 18:55

muesste doch korrekt "linsen" heissen oder? *fg*


ps: angina is nich so nach kuscheln - und mir haengt das im Bett geluemmel zum Hals raus - vorallem da Mausi will dass ich zum Arzt rammel - und meine Motivation 10 Euro dafuer hinzulegen, die Information zu bekommen dass ich krank bin - und dass mir dann Medikamente verschrieben werden die ich auch nicht bezahlen will...  Naja die Motivation ist halt gering - und 39 Grad Koerpertemperatur sind doch ganz praktisch im Winter *G*.




bye Ron

solitaire
14.03.2005 15:58

jedenfalls in den Augen der Geschworenen.

bei uns gibt es keine Geschworenen.

dann wendet euch erstmal einen Experten.

genau das kostet Geld, weswegen viele freiwillig die
Unterlassungserklärung unterschreiben, ob zu Recht oder nicht.

Im Weiteren, insofern denn das Game auch kostenlos ist, gibt es keinen finaziellen Nutzten oder Gewinn.

Aber Schaden.
Die Firmen könnten selbst ein Spiel herausbringen wollen,
das sich dann natürlich schlechter verkaufen könnte wenn es Konkurrenz hat.
Oder eine andere Firma würde eine Spiel entwickeln wollen,
und müsste an den Rechteinhaber Lizensgebühren zahlen.

Froschkoenig84
14.03.2005 11:57

ja ja, die Angina...
tongue

Ronny
14.03.2005 10:42

Nochmal zu den Abmahnung, die einfachste Methode bei solchen Sachen war und ist ja immer die Erklaerung (falls wirklich ein Verstoss) zu unterschreiben, vorher aber durchzustreichen, dass man fuer irgendwelche Kosten aufkommt. Warum? Weil ja dann der entsprechende Anwalt nicht mehr wegen dem Abmahnungsgrund klagen kann, sondern nur noch ueber die entsprechenden Unkosten - und ab dem Moment muss er auch die Beweislast fuehren, was ja nicht wirklich einfach sein sollte.


Klingt vielleicht ein wenig wirr, bin grad aufgestanden und mir brummt der Schaedel dank ner feschen Angina ;D



bye Ron

Froschkoenig84
14.03.2005 00:28

Nein, also das mit den Abmanungen ist oft ein böser Schwindel.

Ich bin WebDeveloper und habe mich mit Online-Recht etwas beschäftigt. Es ist so, dass die meisten Abmahnungen ungerechtfertigt sind.
Es muss ein Schaden nachzuweisen sein, jedoch nicht der entstandene Schaden, sondern auch der eventuell zu entstehende Schaden.

Gut, darauf würde ich mich dann nicht verlassen, denn im Grunde kann eine "Verarsche" auch schnell zu einem Schaden führen, jedenfalls in den Augen der Geschworenen.

Wenn ihr eine Abmahnung bekommt, die eine seltsam-hohe Forderung beinhaltet, dann wendet euch erstmal einen Experten. Als hohe Forderung sehe ich zum Beispiel wegen eines Films/Schauspielers gleich mehr als 500,00 EUR, bei der ersten Abmahnung. Auch Unterlassungsklagen dürfen bei der Entschädignungssumme für Anwaltkosten nur mit Benennung eines Klägers gefordert werden.

Nachzuweisen ist ein Schaden aus folgendem Grund: Die Leistung, bzw. die Forderung zur "Ausderweltschaffung" eines Problems. Genau das sollte das selbstverständliche Interesse des Klägers sein. Wo kein Schaden, da keine Entschädigung, dieser Spruch fand sich bereits einige Male vor Gericht wieder.

Außerdem, wo kein Kläger, da kein Richter, oder sollte ich besser sagen, da keine Abmahnung.
Wenn ihr von einem Rechtsanwalt eine Abmahnung erhaltet, auf der kein Klient, also kein Kläger niedergeschrieben ist, dann ist dies ein weiterer Grund damit zu einem Experten zu gehen. Es ist nämlich so, dass viele Rechtsanwälte sich durch diese Abmahnungen auf illegale Weise die Taschen füllen. Das ist prinzipiell Illegal, deswegen schreibt der Gesetzgeber eben die Kläger-Offenlegung vor.

Mein Bereich ist bislang natürlich das Domain-Streitrecht und Impressumschutz, aber ich habe mich auch etwas über das Copyright auf Internetseiten informiert. Generell darf man sich keine Fremdmedien aneigenen, dazu gehören auch rechtlich geschützte Titel oder Namen. Generell gibt es aber auch das Gesetzt der Pressfreiheit, welches, zumindest in Deutschland, besagt, dass jeder seine eigene Meinung über ein Produkt oder ein Theme verbreiten darf, solange er es nicht im Zuge einer Hetzpropaganda tätigt. Außnahmen sind entsprechen Gewaltverherrlichung, extremistische oder volksverhetztende Äußerungen und Parolen, sowie eindeutige Unterstellungen (?) oder Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung.

Eine Filmkritik (mit eigenen Worten) ist generell nicht verboten, diese in einer Sammlung oder einem Filmlexikon zuvereinen ist auch nicht verboten. Im Weiteren, insofern denn das Game auch kostenlos ist, gibt es keinen finaziellen Nutzten oder Gewinn. (Das wurde bereits weiter oben erwähnt.)



Ich werde mich demnächst nochmal bei diversen Experten informieren. Ich denke aber auch, dass der Schaden für einen Film oder Produzenten erst dann erheblich ansteigt, sobald eine solche Klage in den Medien bekannt wird. Ich bezweifle einfach, dass es sich eine Filmgesellschaft wagen würde, solch ein Projekt zu verklagen. Auf Nummer-Sicher würde ich allerdings nicht gehen.

Reh
13.03.2005 20:02

Hi @all.

@Ronny:

""bis zum erscheinen sollte eigentlich blitzmax mit nativer Linux-Unterstuetzung verfuegbar sein...""

Oh, das wäre ja ganz hervorragend :kiss: nativ ist immer besser.

Und zu den Copyrights:
Da sollte man wirklich kein Risiko eingehen, das kann auch mall eine VIERstellige! Konsequenz nach sich ziehen.

/home/reh/.greetings/.bye

Guest
13.03.2005 18:27

Ooch, die paar hundert Euro für ne Abmahnung...  B)

Aber ich versteh schon, dass ihr halt das Risiko einfach nich eingehen wollt, also lasst euch jetzt nicht irgendwie von uns dazu genötigt fühlen.

Ronny
13.03.2005 16:43

ein "schaden" muss dabei nicht entstehen...

es reicht schon wenn ne unterlassungserklaerung eintrudelt - denn die kostet oftmals ein paar euros fuer die aufwandsentschaedigung des anwalts.

bye Ron

tommynator
12.03.2005 21:32

Ähnlich wie therockingking sehe ich das auch. Das einzige, was vielleicht passieren könnte, wäre wohl, dass der betroffene Schauspieler oder das Unternehmen, das die Rechte an einem Film hält, verlangt, dass der Film/Name aus der Datenbank genommen wird. Aber auch das halte ich für höchst unwahrscheinlich. Aber ein Schaden ist ja nicht entstanden.

therockingking
12.03.2005 19:09

Hallo,

ich kenne mich mit den rechtlichen Sachen um Copyright usw nicht aus, kann aber einen Vergleich anbieten.

Es gibt den Wrestling-Manager "Extreme Warfare Revenge", der ebenfalls mit originalen Namen ausgestattet ist (also mit Leuten wie Hulk Hogan, The Rock, Bret Hart usw.). Das Spiel ist unter Wrestling-Fans sehr bekannt und wird weltweit gespielt. Rechtliche Probleme hatte der Macher Adam Ryland nicht - wohl aus folgenden Gründen:

1. Das Spiel eröffnet mit einem Disclaimer, der darauf hinweist, dass das Spiel keine Verbindung zu realen Gegebenheiten hat und jede Ähnlichkeit rein "zufällig" ist.

2. und wohl viel wichtiger: Das Spiel ist Freeware. Niemand verdient Geld damit - und somit auch nicht mit den geschützten Namen. Man kann also nicht sagen, Ryland hat mit den Rechten anderer Geld verdient - also gibt es auch keine Klage.

Nachdem EWR 4 rauskam kündigte Ryland an, ein kommerzielles EWR unter den Namen "Total Extreme Warfare" programmieren zu wollen. Dieses tat er auch und da er damit Geld einnahm, gab es auch keine originalen Namen mehr.

Also denke ich, solange TV-Gigant Freeware bleiben wird, kann man auch problemlos originale Filme, Serien usw verwenden.