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Ballz.de für Flashfilm von Sony abgemahnt
Di 01.02.2005 um 19:57
Redakteur: Ronny
Wie teuer einem ein Flashfilm kommen kann, zeigt jetzt der Fall von Ballz.de-Betreiber Stefan Horn. Sony Music Entertainment scheint an einem Flashfilm Anstoss gefunden zu haben und beauftragte eine Kanzlei damit, diesen "Missstand" zu klären.

Auf der durch Elton.tv ("El Tonno" - Pro7) bekannt gewordene Seite Ballz.de bot einen Flashfilm an, die laut Kanzlei gegen §85 Abs. 1 Satz 1 des Urheberrechtsgesetzes verstößt.
Kurz ausgedrückt: Stefan Horn hat 20 Sekunden des Stückes "Das Spiel" von Annett Louisan in den Film eingebaut.

Die für Sony agierende Anwaltssozietät Hertin drückt dies folgendermaßen aus:
"Unter der Internetadresse www.ballz.de/eyeballz/eyeballz009.html veröffentlichen Sie einen animierten Film, in dem eine Sequenz aus dem Musikstück "Das Spiel" in der Aufnahme, an der unserer Mandantin die ausschließlichen Nutzungsrechts zustehen, verwendet wird. Diese Sequenz ist mit der comicartigen Darstellung pornografischer Situationen unterlegt."

Aufgrund des auf 15.000 Euro bezifferten Gegenstandswert belaufen sich die zu zahlenden Kosten für die Anwaltskanzlei auf 755,80 Euro.

Herr Horn hat sich mittlerweile entschlossen die Unterlassungserklärung unterzeichnet abzugeben und hat währenddessen Kontakt zu Annett Louisans Plattenfirma 105 Music aufgenommen. Über den genauen Inhalt der Gespräche herrscht der Mantel des Schweiges, eine überlegte Reaktion des Ballz.de-Betreibers steht noch aus.

Stefan Horn wünscht eine Verbreitung dieser Meldung um entsprechende Medienberichte zu forcieren. Dem Wunsch kommen wir natürlich in diesem Falle gerne nach.



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